Spezieller Artenschutz
Manche Tier- und Pflanzenarten genießen im Naturschutz besonders Beachtung. Sei es, weil sie laut geltender Gesetzeslage besonders geschützt sind, sei es, weil für deren Erhalt eine besondere Verantwortung besteht. So werden behördlicherseits Artenhilfsprogamme aufgelegt und Artenhilfsprojekte angestoßen, die oft in Zusammenarbeit mit privaten Trägern umgesetzt werden. Landschaftspflegeverbände sind hier prädestinierte Partner. In Bayern haben sog. Endemiten, das sind ausschließlich in Bayern vorkommende Arten, sowie international Gefährdete und solche der höchsten Gefährdungskategorien Vorrang. Pflanzen und Tiere, die den Naturschutz-Richtlinien der Europäischen Union unterliegen, z. B. über die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) oder die Vogelschutzrichtlinie haben ebenfalls besonderes Gewicht.
Auch der Landschaftspflegeverband setzt spezielle Artenschutzschutzmaßnahmen für eine Reihe hochgefährdeter Arten um und unterstützt damit die übergeordneten Schutzbemühungen. Im Gegensatz zur Biotoppflege, die die Ansprüche typischer Biozönosen integriert, konzentrieren sich spezielle Artenhilfsmaßnahmen auf die individuellen Bedürfnisse ausgewählter Zielarten.
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Landschaftspflegeverband Landkreis Augsburg e.V.
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